AKN

S-Bahn nach Kaltenkirchen: Zweiter Planfeststellungsbeschluss erlassen

Was lange währt, wird endlich gut: Wie der Infoseite des Landes Schleswig-Holstein über die „Ausbauprojekte Schiene“ zu entnehmen ist, hat die zuständige Behörde mit Datum vom 28. Februar 2022 den Planfeststellungsabschnitt für den schleswig-holsteinischen Abschnitt der AKN-Elektrifizierung erlassen.

Bereits seit November 2018 liegt der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt von Eidelstedt bis zur Landesgrenze HH/SH vor, nun folgt nach mehrjährigen Verzögerungen und Planänderungen der zweite Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Landesgrenze HH/SH – Kaltenkirchen. Das Land bereite aktuell die Auslegung des Beschlusses, seine Zustellung an Einwenderinnen und Einwänder, Träger öffentlicher Belange, Verbände sowie die Vorhabenträgerin vor. Genauere Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses würden noch folgen.

Die Planfeststellungsverfahren beider Abschnitte starteten im Mai 2016. Gegenstand ist die Elektrifizierung der AKN-Strecke Eidelstedt – Kaltenkirchen mit Stromschiene oder Oberleitung für einen S-Bahn-Betrieb auf einer Länge von etwa 30 Kilometern. Außerdem werden die Bahnsteige für einen barrierefreien Ein- und Ausstieg erhöht.

Nach bisheriger Planung sollen die Züge der Linie S21 aus Hamburg künftig nach Kaltenkirchen verkehren, dadurch entfällt der heutige Umsteigezwang in Eidelstedt und die Fahrzeit verkürzt sich. Alle 20 Minuten soll ein S-Bahn-Zug fahren, in der Hauptverkehrszeit zwischen Eidelstedt und Quickborn alle 10 Minuten. Zum Einsatz kommen neue Triebzüge der Baureihe 490 mit Mehrsystemausrüstung, welche bereits bestellt sind.

Mit Preisstand von 2019 belaufen sich die Kosten auf 120 Millionen Euro, welche sich Bund und Länder teilen. Bei einem Baubeginn im Jahr 2022 könnten die S-Bahn-Züge ab 2025 rollen.

Nähere Informationen zum Bauprojekt stellen wir zusammen, sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt.