Anfang März stellte DT5 Online den Entwurf des Landesweiten Nahverkehrsplans 2027–2031 für Schleswig-Holstein ausführlich vor. Kurz vor der Sommerpause ist nun die Endfassung des LNVP veröffentlicht worden. Größere Überraschungen enthält sie nicht – bei einzelnen Projekten gab es lediglich kleinere Änderungen oder Ergänzungen. Die aktualisierte Übersicht über alle Maßnahmen ist diesem Artikel auf Seite 2 angehängt.
Das Landeskabinett hatte sich am 7. Juli mit dem neuen Nahverkehrsplan befasst. Am Freitag stellten Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen und NAH.SH-Geschäftsführer Dr. Arne Beck das fertige Dokument in Kiel vor. Im Mittelpunkt stehen zusätzliche Kapazitäten auf stark ausgelasteten Strecken, eine höhere Verlässlichkeit des Gesamtsystems, der weitere barrierefreie Ausbau und Verbesserungen für die Fahrgäste.
Der Plan gilt grundsätzlich für die Jahre 2027 bis 2031, reicht bei vielen Projekten aber deutlich weiter in die Zukunft. Zahlreiche Infrastrukturvorhaben werden innerhalb dieses Zeitraums lediglich geplant oder untersucht und können erst frühestens in den 2030er-Jahren umgesetzt werden.
Gesetzte Projekte gelten als voraussichtlich finanzierbar
Die Projekte sind in drei Kategorien unterteilt. Als „gesetzt“ gelten Vorhaben, die mit der aktuellen Finanzplanung nach Einschätzung des Landes voraussichtlich finanzierbar sind. Bei den Maßnahmen der Kategorie „zu planen“ sollen die planerischen Voraussetzungen für eine spätere Umsetzung geschaffen werden. Die Kategorie „zu untersuchen“ umfasst Projekte, für die zunächst Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden sollen.
Die Aufnahme in den LNVP bedeutet damit nicht automatisch, dass sämtliche Vorhaben im Zeitraum bis 2031 gebaut oder in Betrieb genommen werden. Gerade größere Infrastrukturprojekte hängen weiterhin von Planungsfortschritten, Wirtschaftlichkeitsnachweisen und der Beteiligung des Bundes oder anderer Aufgabenträger ab.
„Schleswig-Holstein verfügt über ein sehr gutes Nahverkehrsangebot, das intensiv genutzt wird. Gleichzeitig stößt das System zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen und hat insbesondere auf den stark frequentierten Strecken Qualitätsprobleme“, erklärte Verkehrsminister Madsen (CDU). Deshalb seien im LNVP Maßnahmen vorgesehen, die möglichst schnell zusätzliche Kapazitäten und spürbare Verbesserungen bringen sollen.
20 weitere Akkuzüge sollen bestellt werden
Für die anstehenden Angebotsmaßnahmen sollen 20 weitere Akkuzüge bei Stadler bestellt werden. Grundlage ist der bestehende Rahmenvertrag mit Stadler über bis zu 105 FLIRT Akku-Triebzüge. Davon wurden zunächst 55 Fahrzeuge abgerufen. Nun wird ein Teil der 50 Fahrzeuge umfassenden Option eingelöst.
Die zusätzlichen Fahrzeuge sollen vor allem längere Züge und zusätzliche Verbindungen in den Akkunetzen ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Linien RE 72 zwischen Kiel und Flensburg, RE 74 zwischen Kiel und Husum sowie RB 84 zwischen Kiel und Lübeck. Auf diesen Linien sind künftig häufiger oder ganztägig Doppeltraktionen vorgesehen.
Mehr Kapazität auch auf den Verbindungen nach Hamburg
Ein Schwerpunkt des LNVP liegt weiterhin auf den stark nachgefragten Achsen von und nach Hamburg. Auf den Linien RB 61 zwischen Hamburg und Itzehoe sowie RB 71 zwischen Hamburg und Wrist sollen ab 2027 Doppelstockzüge vom Typ Alstom Coradia MAX eingesetzt werden. Auf dem RE 1 zwischen Hamburg und Büchen sind längere Zugverbände vorgesehen – auch hier kommen ab 2027 Neufahrzeuge dieses Typs zum Einsatz.
Zwischen Kiel beziehungsweise Flensburg und Hamburg sollen Bahnsteige verlängert werden, damit die neuen Coradia-MAX-Züge bei Baustellen in Dreifachtraktion verkehren können. Mit bis zu drei gekuppelten Fahrzeugen sollen dann deutlich mehr Sitzplätze als heute zur Verfügung stehen.
Zugleich laufen die Projekte S4 Ost und S5 weiter. Die S5 soll ab 2028 von Hamburg über Quickborn und Henstedt-Ulzburg nach Kaltenkirchen fahren. Mit der S4 soll eine neue Direktverbindung von Hamburg-Altona über Ahrensburg und Bargteheide nach Bad Oldesloe entstehen. Hinzu kommen der geplante viergleisige Ausbau zwischen Pinneberg und Elmshorn sowie die Reaktivierung der Strecke Hamburg-Bergedorf–Geesthacht.
RE 78 soll zweite Verbindung zwischen Kiel und Hamburg schaffen
Zu den größten neuen Angebotsprojekten gehört der neue RE 78. Die Linie soll stündlich von Kiel über Neumünster, Bad Segeberg und Bad Oldesloe nach Hamburg fahren. Damit entstünden unter anderem neue Direktverbindungen zwischen Kiel und Bad Segeberg, Bad Segeberg und Hamburg sowie Bad Oldesloe und Kiel.
Voraussetzung ist der umfangreiche Ausbau der Strecke Neumünster–Bad Segeberg–Bad Oldesloe. Sie soll elektrifiziert, teilweise zweigleisig und überwiegend für Geschwindigkeiten von bis zu 160 km/h ausgebaut werden. Neben dem zusätzlichen Regelangebot soll damit eine leistungsfähigere Umleitungsstrecke für die Verbindung Kiel–Hamburg entstehen, was nicht zuletzt bei der Korridorsanierung Hamburg – Flensburg hilfreich ist. Bei Störungen oder Bauarbeiten auf der Strecke über Elmshorn könnten mehr Züge über Bad Segeberg und Bad Oldesloe geführt werden.
Regio-S-Bahnen für Kiel und Lübeck
Auch die Konzepte für Regio-S-Bahn-Systeme in den Räumen Kiel und Lübeck bleiben Bestandteil des LNVP. In Kiel sollen zunächst die bereits laufenden oder vergleichsweise kurzfristig umsetzbaren Projekte vorangebracht werden. Dazu gehören die Reaktivierung der Strecke bis Schönberger Strand sowie der „Preetz-Pendel“ zwischen Kiel und Preetz.
Langfristig ist ein Netz aus mehreren Linien vorgesehen, das unter anderem Neumünster, Preetz, Rendsburg, Eckernförde und den Schönberger Strand häufiger als bisher mit Kiel verbindet. Dafür sind zusätzliche Stationen und auf mehreren Strecken zweigleisige Begegnungsabschnitte erforderlich.
Im Raum Lübeck sollen die aus Hamburg kommenden Züge nach Fertigstellung der Schienenanbindung zur festen Fehmarnbeltquerung halbstündlich nach Neustadt und Travemünde weiterfahren. Weitere Linien sind in Richtung Büchen und perspektivisch bis in den Raum Eutin und Malente vorgesehen.
Marschbahn und Flensburger Bahnknoten
An der Westküste bleiben die Elektrifizierung und der Ausbau der Marschbahn zentrale Vorhaben. Zwischen Niebüll und Westerland sollen zwei besonders stark belastete Streckenabschnitte zweigleisig ausgebaut werden. Neue Stellwerke und die Elektrifizierung sollen langfristig einen stabileren Betrieb ermöglichen.
Nach Abschluss der Elektrifizierung ist außerdem vorgesehen, die Linien RB 61 und RB 62 miteinander zu verbinden. Damit könnten unter anderem Wrist, Burg, St. Michaelisdonn und Meldorf regelmäßige Direktverbindungen nach Hamburg erhalten.
Für Flensburg enthält der LNVP eine grundlegende Neuordnung des Bahnknotens. An der Hafenspitze soll ein neuer Innenstadtbahnhof entstehen. Der Bahnhof Flensburg-Weiche soll künftig vom Fern- und Regionalverkehr bedient werden. Bereits zuvor ist eine zweite stündliche Verbindung zwischen Kiel und Flensburg vorgesehen, indem der RE 74 in Jübek in Zugteile nach Husum und Flensburg getrennt wird.
840 Anmerkungen zum Entwurf
Der Endfassung ging ein umfangreiches Beteiligungsverfahren voraus. Behörden, Kommunen, Verbände, Fachleute sowie Bürgerinnen und Bürger reichten insgesamt 840 Anmerkungen ein. Nach Angaben von NAH.SH konnten mehrere Hinweise in die abschließende Fassung aufgenommen werden.
Besonders häufig ging es dabei um die Leistungsfähigkeit des Knotens Lübeck und der Strecken in Richtung Hamburg, um die Regio-S-Bahn Lübeck und um die Zukunft der Bäderbahn. Grundlegende Änderungen gegenüber dem im März vorgestellten Entwurf ergaben sich daraus jedoch nicht.
Die erst Anfang Juli angekündigte politische Kehrtwende zum Erhalt der Bäderbahn ist in der Endfassung des LNVP noch nicht berücksichtigt werden. Das Land will die Bestandsstrecke zwischen Lübeck und Neustadt nun grundsätzlich doch erhalten. Finanzierung, Beauftragung und mögliche Auswirkungen auf die Schienenanbindung der Fehmarnbeltquerung sind allerdings noch völlig offen.
U1-Verlängerung bleibt außen vor
Nicht in den finalen LNVP aufgenommen wurde die seit Jahren diskutierte Verlängerung der U1 von Norderstedt Mitte über bis Quickborner Straße. Die Norderstedter Politik hatte 2021 zwar grundsätzlich grünes Licht für das Projekt gegeben und eine städtische Beteiligung von mindestens 34 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Das Land warnte jedoch bereits damals vor zu großen Erwartungen, da unter anderem Finanzierung und Nutzen-Kosten-Nachweis noch offen waren. Spätere Schätzungen gingen für die rund drei Kilometer lange Verlängerung mit drei Stationen von Investitionen in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro aus.
Nach Angaben der HOCHBAHN fehle es an notwendigen Planungskapazitäten, da diese in den aus eigener Sicht wichtigeren U4- und U5-Neubauprojekten gebunden sind. Ein belastbarer Zeitplan ist insgesamt nicht absehbar. Das Projekt wäre allerdings ohnehin nur unter den sonstigen Maßnahmen außerhalb der Landeszuständigkeit aufgeführt worden, da der Bau von U-Bahn-Strecken nicht in die Zuständigkeit des Landes fällt.
Nachfrageziel nahezu erreicht, Qualität bleibt Problem
Der vorherige LNVP hatte das Ziel formuliert, die Nachfrage im Schienenverkehr gegenüber 2019 um 20 Prozent zu erhöhen – von 2019 bis 2025 stieg die Nachfrage um 19,7 Prozent, bezogen auf die Personenkilometer. Die Anzahl der Fahrgäste selbst konnte von 2019 bis 2025 nur um etwa 2,7 Prozent gesteigert werden. Die Nachfrage war vergangenes Jahr wegen zahlreicher Baustellen und Ersatzverkehre gegenüber 2024 gesunken.
NAH.SH-Geschäftsführer Arne Beck sieht in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte bei Angebot, Kapazität, Klimaneutralität und Barrierefreiheit. Mehr Pünktlichkeit und ein verlässlicheres System blieben jedoch die wichtigsten Aufgaben. Die umfangreichen Bauarbeiten und die Infrastrukturdefizite bei DB InfraGO stellten den Bahnbetrieb weiterhin vor große Herausforderungen.
Inzwischen sind nach Angaben des Landes 95 Prozent der Bahnstationen in Schleswig-Holstein barrierefrei ausgebaut. Bislang noch nicht umgesetzte Maßnahmen sollen mit weiteren Stationsmodernisierungen und Neubauten folgen.
Die vollständige und aktualisierte Übersicht über die gesetzten, zu planenden und zu untersuchenden Angebots- und Infrastrukturmaßnahmen folgt auf Seite 2.
