Für den zweiten Bauabschnitt der U5 zwischen der City Nord und der Jarrestraße sind seit gestern überarbeitete Planfeststellungsunterlagen öffentlich einsehbar. Die HOCHBAHN hat Teile der Planung während des laufenden Genehmigungsverfahrens fortgeschrieben. Betroffen sind unter anderem Baufelder und Flächenbedarfe sowie Umwelt-, Artenschutz- und wasserrechtliche Unterlagen. Die erneute Auslegung läuft noch bis zum 30. September.
Der rund 2,3 Kilometer lange Abschnitt schließt an die bereits im Bau befindliche U5 Ost von Bramfeld über Steilshoop bis in die City Nord an. Vorgesehen sind zwei weitere Haltestellen: Am Borgweg soll die neue Linie mit der U3 verknüpft werden, anschließend führt sie bis zur Jarrestraße. Nach Angaben der U5-Projektgesellschaft sollen durch den Abschnitt City Nord–Jarrestraße mehr als 20.000 Menschen in Winterhude neu oder besser an das U-Bahn-Netz angebunden werden.
Planung während des Verfahrens weiterentwickelt
Das Planfeststellungsverfahren für den ersten Abschnitt der U5 Mitte läuft bereits seit vergangenem Jahr. Die ursprünglichen Unterlagen waren vom 26. Februar bis zum 25. März 2025 öffentlich ausgelegt worden. Parallel zur Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde wurden die fachlichen Untersuchungen vertieft und die Planung weiterentwickelt. Daraus haben sich nun Änderungen und Ergänzungen ergeben, die erneut öffentlich ausgelegt werden.
Im Wesentlichen wurden die Baufelder und Baustelleneinrichtungsflächen angepasst. Gleichzeitig konnte der Flächenbedarf teilweise reduziert werden, unter anderem weil auf einzelne Unterfangungen, das sind zusätzliche Sicherungen und Abstützungen bestehender Fundamente während der Bauarbeiten, verzichtet werden soll. Die Änderungen wirken sich auch auf Grundstücksinanspruchnahmen, Baumfällungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus.
Auch die Umwelt- und Artenschutzunterlagen wurden fortgeschrieben. Konkret geht es unter anderem um Fledermäuse, Baumfällungen, Libellenvorkommen und mögliche Auswirkungen auf die Alster. Ergänzt wurde außerdem die Betrachtung des Klimaschutzes. Die wasserrechtlichen Unterlagen enthalten nun detailliertere Angaben zum Bauwassermanagement. Dabei wurden die erwarteten Wassermengen reduziert, großräumige Grundwasserabsenkungen sollen entfallen. Hinzu kommen vertiefte Angaben zum Bodenaushub, zur Bodenbehandlung sowie zur Trennung von Boden- und Wassermengen.
Die fortgeschriebenen Unterlagen enthalten darüber hinaus zusätzliche Erläuterungen zum Starkregen- und Überflutungsschutz sowie zur geplanten Vollsperrung am Goldbekkanal. Für den U-Bahn-Bau soll die dortige Straßenbrücke vorübergehend verschoben und nach Abschluss der Arbeiten wieder zurückverlegt werden. Zwischen City Nord und Borgweg ist der Tunnelvortrieb unter dem Stadtpark vorgesehen, während der Abschnitt von Borgweg bis Jarrestraße einschließlich Haltestelle sowie Kehr- und Abstellanlage in offener Bauweise entstehen soll.
Für das Vorhaben wird zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Planfeststellungsbehörde hält erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen grundsätzlich für möglich, die im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen.
Die erneute Auslegung setzt das bisherige Verfahren fort und beschränkt sich auf die geänderten Teile der Planung. Bereits während der ersten Beteiligungsrunde eingereichte Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen zu den Umweltauswirkungen bleiben wirksam und müssen nicht erneut eingereicht werden.
Einwendungen bis 14. Oktober möglich
Die fortgeschriebenen Unterlagen stehen seit dem 1. September online im Hamburger Portal für Planfeststellungsverfahren bereit. Parallel werden sie bis zum 30. September im Bezirksamt Hamburg-Nord in der Kümmelstraße 6 ausgelegt. Wer durch die Änderungen in seinen Belangen berührt ist, kann dazu noch bis zum 14. Oktober Einwendungen erheben. Stellungnahmen und Äußerungen können ebenfalls bis zu diesem Termin eingereicht werden.
Im Planfeststellungsverfahren prüft die zuständige Behörde die eingereichten Unterlagen und wägt die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab. Erst ein positiver Planfeststellungsbeschluss schafft das Baurecht für diesen U5-Abschnitt. Nach derzeitigen Planungen soll die U5 2033 den Borgweg erreichen. Die Inbetriebnahme der Haltestelle Jarrestraße soll dagegen erst 2035 erfolgen.
Titelbild: Visualisierung HOCHBAHN
