Der Verkehrsvertrag der Stadt Hamburg mit der S-Bahn Hamburg soll zum Dezember 2022 geändert werden. Hintergrund: Der neue Verkehrsvertrag „Elektronetz Ost“ umfasst nicht mehr die RB 81, da sie während der Vertragslaufzeit durch die S4 ersetzt werden soll.
Der aktuelle Verkehrsvertrag im Netz Ost mit der DB Regio endet im Dezember 2022. Aufgrund im Detail noch nicht absehbarer Betriebseinschränkungen, Teilbetriebe und nötiger Ersatzkonzepte sieht die Stadt Hamburg eine hohe Flexibilität beim Übergang von der RB 81 zur S4 als nötig an. Der Übergang soll in mehreren Phasen, die aber entsprechend des tatsächlichen Bauablaufs in ihrer Dauer verändert werden können. Sie sehen im Einzelnen wie folgt aus:
Phase 1: ab Dezember 2022
Die S-Bahn Hamburg ist in dieser Phase zwar bereits Auftragnehmerin, lässt die Leistungen aber vollständig durch die DB Regio als Subunternehmer erbringen, sodass ein reibungsloser Übergang ermöglicht wird. Für den Fahrgast ändert sich damit erstmal noch nichts.
Es wird das selbe Verkehrsangebot wie bislang erwartet, welches durch Bauarbeiten am Berliner Tor sowie dem Bau der S4 zum Teil erheblich eingeschränkt werden muss. Zum Einsatz sollen lokbespannte Doppelstockzüge mit 6 statt bislang 5 Wagen kommen. Sowohl Loks als auch Wagen sind bereits vorhanden oder können gebraucht beschafft werden. Da das „Elektronetz Ost“ Neufahrzeuge vom Typ Stadler KISS für die Linien RE 8, RE 80 und RB 86 erhält, dürften im Norden wohl ausreichend Wagen verfügbar sein.
Im Jahr 2024 soll eine Verjüngung im Bereich der eingesetzten Lokomotiven möglich sein. Das legt einen Wechsel von den heute eingesetzten Loks der Baureihe 112 zu den bereits im Einsatz befindlichen Loks der Baureihe 146.1 und/oder 146.3 nahe. Die Einsatzfähigkeit soll bis mindestens Mitte 2026 gesichert sein.
Phase 2
In den Verhandlungen war noch eine zweite nicht näher benannte Phase geplant, auf die allerdings nun verzichtet werden soll.
Phase 3: voraussichtlich ab Mitte 2026
In einer dritten Phase ab Mitte 2026 sollen die lokbespannten Doppelstockzüge durch neue S-Bahn-Fahrzeuge der Baureihe 490 als Voll- bzw. Langzug ersetzt werden. Hierfür ist eine provisorische Anpassung der Infrastruktur erforderlich – das betrifft die Einstiegshöhen an den Bahnsteigen. Das Verkehrsangebot bleibt im Grundsatz gleich, abgesehen von den zunehmenden Betriebseinschränkungen durch die Bauarbeiten der S4 in Form von zeitweisen Teil- und Vollsperrungen. Die hierfür nötigen Fahrzeuge wurden bereits bestellt, die Fahrten werden weiter als RB 81 bezeichnet.
Phase 4: voraussichtlich ab Dezember 2027
Die vierte Phase umfasst bereits die Teilinbetriebnahme der Linie S4 zwischen Hasselbrook und Rahlstedt auf eigener Infrastruktur. Das Verkehrsangebot soll dann vom 15/30/60-Minuten-Takt auf einen 10/20/60-Minuten-Takt umgestellt werden. Dies umfasst im Einzelnen: Die Ausweitung des Angebots auf S-Bahn-Niveau zwischen Altona und Rahlstedt über Jungfernstieg (tagsüber alle 10 Minuten), zwischen Rahlstedt und Ahrensburg soll dann alle 20 Minuten gefahren werden. Zwischen Ahrensburg und Bad Oldesloe wird ein mit dem Status quo vergleichbares Angebot im Stundentakt geplant – nur dass die Züge nun bis Altona verkehren.
Phase 5: voraussichtlich ab Dezember 2029
In der letzten fünften Phase soll die S4 vollständig als solche in Betrieb gehen. Zum Einsatz kommen Voll- oder Langzüge. Zur Hauptverkehrszeit ist ein 10 Minuten-Takt bis Ahrensburg-Gartenholz, ein 20 Minuten-Takt bis Bargteheide und ein Stundentakt bis Bad Oldesloe geplant.
Was sonst noch geregelt wird
Da noch nicht alle Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen, können die nötigen Schienenersatzverkehre nur schwer kalkuliert werden, entsprechend soll dieser Vertragsteil flexibel bleiben, wenngleich er sich am bestehenden Verkehrsvertrag orientiert und so z.B. Express-SEV-Linien ermöglicht.
Auf den lokbespannten Zügen werden weiterhin Kundenbetreuer im Nahverkehr eingesetzt, da diese z.B. die Zugabfertigung unterstützen. Wenn die Züge der Baureihe 490 zum Einsatz kommen werden, erfolgt die Abfertigung nur noch durch den Triebfahrzeugführer, die Züge sollen aber zeitweise mit Sicherheitspersonal begleitet werden.
Die Qualitätsvorgaben entsprechen in den Phasen 1 und 3 den heute geltenden, sobald in Phase 4 S-Bahn-Fahrzeuge auf S-Bahn-Infrastruktur zum Einsatz kommen, werden die Leistungen an den S-Bahn-spezifischen Vorgaben gemessen.
Die veranschlagten Mehrkosten sollen aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden und sind bereits seit längerer Zeit vorgemerkt. Die Bürgerschaft muss nach der Sommerpause der Vertragsergänzung zur Verkehrsleistung RB81 / S4 noch zustimmen.