Gute Nachrichten für Hamburgs Nahverkehr: In den letzten Tagen haben die Großprojekte S4 und U5 entscheidende Hürden genommen: Während letzte Klagen gegen den ersten S4-Abschnitt abgewiesen wurden, erhielt die HOCHBAHN den Planfeststellungsbeschluss für die U5-Ost.

Planfeststellungsbeschluss für die U5-Ost

Am 30. September erhielt die HOCHBAHN den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der neuen automatischen U-Bahn-Linie 5 von Bramfeld in die City Nord. Schon am Wochenende begannen nun umfangreiche Rodungsarbeiten zwischen Ohlsdorf und Sengelmannstraße im Gleisdreieck.

Das Planfeststellungsverfahren begann vor zwei Jahren und umfasst den ersten 5,8 Kilometer langen Bauabschnitt sowie die nötige Betriebswerkstatt im Gleisdreieck, welche sich in zwei Teile gliedern wird: Nördlich des Busbetriebshofs Alsterdorf entsteht eine Abstellanlage samt Waschhalle, direkt östlich der U1 Richtung Ohlsdorf entsteht die Betriebswerkstatt.

Während der Abschnitt in der City Nord in offener Bauweise erstellt wird, wird sich vom Gleisdreieck an der Sengelmannstraße eine Tunnelbohrmaschine nach Bramfeld vorarbeiten. Die Tunnelröhre wird beide Streckengleise aufnehmen, sodass – anders als beim Bau der U4 in die HafenCity – die Strecke nur einmal zurückgelegt werden muss. Der Bau an sich soll noch dieses Jahr beginnen, für 2027 ist der Beginn des Probebetriebs vorgesehen. Zum Einsatz werden vollautomatische U-Bahnen vom Typ DT6-A kommen (siehe Titelbild).

Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar, d.h. es darf direkt mit der Bauausführung begonnen werden. Bis Ende Oktober kann gegen den Beschluss jedoch noch geklagt, und die U5 Ost damit ausgebremst werden.

Klagen gegen ersten S4-Abschnitt abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied gestern über vier Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des 1. Abschnitts der S4 von Hasselbrook bis zur Luetkensallee in Wandsbek: Der Planfeststellungsbeschluss vom 24. August 2020 ist rechtmäßig.

Der Planfeststellungsbeschluss weise keine Verfahrensfehler auf, auch wurden alle Unterlagen im Verfahren ordnungsgemäß bekanntgemacht. Das Verwerfen einer Planung entlang der Bundesautobahn 1 sowie der Ausbau der Verbindungskurve in Horn waren rechtsfehlerfrei. Die Kläger wandten sich im Ergebnis erfolglos gegen die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke oder Immissionen durch Lärm, Luftschadstoffe und Erschütterungen.

Die Arbeiten für den ersten Abschnitt hatten im Frühjahr im Bereich Hasselbrook begonnen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht bereits im Oktober letzten Jahres die Eilanträge der Kläger ablehnte.

Weiterführende Informationen:

Titelbild: Visualisierung U5 – (C): HOCHBAHN