Ab 24. August: E-Scooter-Verbot in der U-Bahn

Ab kommendem Donnerstag ist die Mitnahme von elektrischen Tretrollern (E-Scootern) in den U-Bahnen verboten. Mit dem Verbot reagiert die HOCHBAHN auf international dokumentierte Fälle von Akkubränden mit starker Rauchentwicklung.

In Barcelona und London wurden Fälle beobachtet und dokumentiert, bei denen sich E-Scooter selbst entzündeten. Dabei komme es zu einer enormen Rauchentwicklung und zur Freisetzung gesundheitsgefährdender Stoffe. In der Folge hätten beide Städte die Mitnahme der E-Scooter verboten.

Die HOCHBAHN hatte bei der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen (STUVA) ein Gutachten zur Bewertung dieser Einzelereignisse in Auftrag gegeben. Aus diesem schloss die HOCHBAHN: Unter den Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems mit vielen Tunnelstrecken, relativ engen Fahrzeugen und abgegrenzten Wagen (beim DT4) sei das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen.

Die zuständigen Stellen und die Hersteller würden derzeit an Sicherheitsstandards arbeiten. Wann diese neue DIN-Norm in Kraft tritt, sei aber nicht absehbar. Bis es diese für die Akkus der E-Scooter gibt, ist die Mitnahme von E-Scootern in den Hamburger U-Bahnen verboten. Die Fahrgäste sollen unter anderem durch Piktogramme an den Haltestellenzugängen über diese neue Regelung informiert werden.

Nicht von der neuen Regelung betroffen sind Pedelecs (E-Bikes) und E-Rollstühle sowie Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter). Für diese würden bereits entsprechende Sicherheitsstandards gelten, sodass (bis auf die Fahrradsperrzeit) nichts gegen die Mitnahme spräche. Das E-Scooter-Mitnahmeverbot betrifft nur die U-Bahnen, die Mitnahme in Bussen oder anderen Schnellbahnen ist weiter uneingeschränkt möglich.